Fahrschule drivercoach.ch

AGB Fahrschule

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Gültigkeit

Die nachfolgenden Bedingungen gelten ab dem Zeitpunkt der schriftlichen oder mündlichen Anmeldung (auch per E-Mail oder SMS).

Fahrzeug

Im praktischen Fahrunterricht steht ein dafür ausgerüstetes und zugelassenes Fahrschulfahrzeug zur Verfügung. In Einzelfällen (z.B. während Service oder Reparatur) kann ein Ersatzfahrzeug eingesetzt werden.

AGB Fahrschule drivercoach.ch, in Zürich und Agglomeration Ost/Nordost

Lektionsdauer/Tarife

Eine Fahrlektion setzt sich zusammen aus Begrüssung, Instruktion, praktischem Fahrunterricht, Schlussbesprechung und Terminfindung.
 Es gelten folgende Tarife:

  • Montag – Freitag bis 17 Uhr: CHF 80.– (50 Minuten); CHF 120.– (75 Minuten); CHF 160.– (105 Minuten)
  • Montag – Freitag, später als 17 Uhr endend sowie an Samstagen ganztags: CHF 90.– (50 Minuten); CHF 130.– (75 Minuten); CHF 180.– (105 Minuten)
  • Für Fahrlektionen gilt Bar- oder Vorausbezahlung. Falls der Fahrschüler/die Fahrschülerin nicht genügend Bargeld dabei hat (bitte zu Lektionsbeginn mitteilen) besteht die Möglichkeit, während dem Unterricht bei einem Geldinstitut oder Automaten anzuhalten.
  • Der obligatorische Administrationsbeitrag (Pauschale für administrative Aufwände und Versicherungs-Selbstbehalte) ist während einer Dauer von 2 Jahren gültig. In der ersten praktischen Fahrlektion werden dafür CHF 150.– eingezogen.
  • Gutscheine werden im Voraus bezahlt.
  • Im Voraus bezahlte Fahrlektionen und Gutscheine sind längstens 2 Jahre gültig.
  • Die Fahrschule drivercoach.ch behält sich das Recht vor, Preisänderungen vorzunehmen.

Absagen/Verspätung

Für vereinbarte Termine gilt: Absagen oder Verschiebungen müssen mindestens 36 Stunden vorher erfolgen, ansonsten sind die Kosten geschuldet. Das gilt auch bei Nichterscheinen (Wartezeit 15 Minuten). Bei verspätetem Erscheinen verkürzt sich die Unterrichtszeit entsprechend.

Fahrunfähigkeit

Falls seitens des Fahrlehrers Zweifel an der Fahrfähigkeit bestehen (z.B. wegen Verdacht auf Übermüdung, Medikamenten- oder Drogenkonsum) behält sich die Fahrschule drivercoach.ch vor, die Lektion jederzeit und ohne Geldrückerstattung abzubrechen.

Prüfungsreife/Anmeldung zur Führerprüfung

  • Eine solide, abgeschlossene Ausbildung ist Voraussetzung für die Erlangung eines Führerausweises.
  • Es gelten die schweizerischen Prüfungsanforderungen für die praktische Führerprüfung der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (ASA).
  • Die Prüfungsreife richtet sich nach dem Ausbildungsstand.
  • Die Anmeldung zur Führerprüfung kann frühestens bei Erreichung der Perfektionsschulung erfolgen.
  • Die Fahrschule drivercoach.ch kann Prüfungstermine absagen, falls die Ausbildung nicht abgeschlossen oder unterbrochen wurde.
  • Allfällig geschuldete Beträge müssen spätestens bis zur praktischen Führerprüfung beglichen sein. Ansonsten behält sich die Fahrschule das Recht vor, den Prüfungstermin abzusagen.
    Daraus entstehende Zusatzkosten trägt der Fahrschüler.

Verpflichtungen

Die Fahrschüler verpflichten Sie sich, den Lernfahrausweis während den Fahrlektionen stets mitzuführen. Im Falle eines Ausweisentzuges muss die Fahrschule drivercoach.ch unverzüglich informiert werden.
Sehhilfen wie Brille oder Kontaktlinsen müssen im Unterricht immer getragen werden, falls Sie im Lernfahrausweis (Code 01) vermerkt sind.

Bussen

Durch Verschulden des Fahrschülers erhobene Ordnungsbussen können – abhängig vom Ausbildungsstand – zu Lasten des Schülers gehen.

Die Fahrschule drivercoach.ch behält sich das Recht vor, eine Ausbildung zu jedem Zeitpunkt zu beenden. Dieses Recht gilt auch für die Fahrschüler.

Gerichtsstand ist 8117 Fällanden.

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