FAQ Drivercoach – Fahrschule Zürich-Ost2023-11-15T08:17:39+01:00

FAQ Drivercoach – Fahrschule

Häufig gestellte Fragen und Antworten der Fahrschule drivercoach.ch zu der Fahrprüfung, den Regeln und mehr.

IST ES HILFREICH, WENN ICH MIT MEINEN ELTERN ODER ANDEREN BEGLEITPERSONEN PARALLEL ZUM FAHRUNTERRICHT ÜBE?2023-10-09T14:10:54+02:00

Ja, unbedingt! Wichtig ist es, dabei folgende Regeln zu beachten:

  • Die ersten Lektionen sollten zuerst ausschliesslich mit dem Fahrlehrer gefahren werden. Dann können die Übungen mit Begleitpersonen repetiert werden.
  • Bitte nicht vorgreifen und keine Überforderungen – die Fahrten sollten nicht hektisch ablaufen.
  • Alles so umsetzen, wie es beim Fahrlehrer einstudiert wurde. Den Begleitpersonen zuerst erklären, wie z.B. die Blicksystematik ausgeführt werden muss. Methoden und Ausführungsvorgaben haben sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich verändert. Personen, welche vor Jahren die eigene Fahrausbildung abgeschlossen haben, mussten damals andere Anforderungen erfüllen. Das bedeutet selbstverständlich nicht, dass sie heute keine sicheren Automobilisten sind.
  • Im Fahrunterricht werden viele Automatismen eingeübt. Automatismen bilden sich durch viele langsame Ausführungen bei Reduktion von störenden Einflüssen. Die Umschulung von falsch eingeübten Automatismen verlangt einen wesentlich grösseren Aufwand, als wenn die Abläufe von Anfang an richtig einstudiert werden.
  • Fahrschülern, welche die Ausbildung auf einem Fahrzeug mit manuellem Getriebe beginnen, empfehle ich, mit Begleitfahrten auf Automaten so lange zu warten, bis die Fahrzeugbedienung weitgehend automatisiert ist (Pedalbedienung, Schaltung, anfahren und sichern in der Steigung und Gefälle).
  • Gesetzliche Voraussetzungen: Lernfahrten der Kategorie B dürfen nur mit einer Begleitperson nach deren 23. Geburtstag unternommen werden, sofern diese seit mindestens drei Jahren den entsprechenden und unbefristeten Führerausweis besitzt. Die Handbremse muss vom Beifehrersitz aus wirksam betätigt werden können.
WIE VIELE UNTERRICHTSLEKTIONEN BIS ZUR FÜHRERPRÜFUNG MÜSSEN DURCHSCHNITTLICH GERECHNET WERDEN?2023-10-09T14:37:21+02:00

Selbst mitten im Ausbildungsprogramm ist es manchmal schwer diese Frage  zu beantworten. Es gibt Fahrschüler, die zu Beginn schnelle Lernfortschritte machen und später eine Phase erleben, in welcher sie langsamer vorwärts kommen. Umgekehrt kann es sein, dass jemand mehr Zeit für die ersten Übungen braucht und sich später plötzlich wesentlich schneller entwickelt. Die meisten Fahrschüler benötigen zwischen 25 und 35 Lektionen. Bei unserer üblichen Unterrichtsdauer von 1 1/2 Lektionen (75 Minuten) entspricht das etwa 17 bis 24 Treffen. Ausschliesslich mit dem Automatikgetriebe Lernende, brauchen etwas weniger. Es gibt natürlich Ausnahmen nach oben und nach unten.

WAS SIND DIE VORTEILE VON FIXEN TREFFPUNKTEN GEGENÜBER DEM ABHOLEN ZUHAUSE ODER AM ARBEITSPLATZ?2023-10-09T14:47:10+02:00
Im praktischen Fahrunterricht lege ich viel Wert auf stufengerechte Lernschritte, individuell angepasst an den Fahrschüler und seine Tagesform. Ab meinen Standard-Treffpunkten sind Übungsstrecken für die meisten Themen im Ausbildungskonzept verfügbar. So bleibt der Zeitbedarf für Fahrten in die Übungsgebiete bescheiden. Fahrschüler, welche zuhause, am Arbeitsplatz oder an der Schule abholt werden, nehmen innerhalb des bezahlten Unterrichts immer gleiche Wege für Hin- und Rückfahrten zu/von den Übungsgebieten in Kauf. Das kostet Zeit, bietet wenig Abwechslung und kann einen kontinuierlichen Aufbau nach Lernthemen erschwehen.
WIE LAUTET DIE GRUNDREGEL FÜR DEN STRASSENVERKEHR?2023-10-09T14:47:57+02:00

Jedermann muss sich im Verkehr so verhalten, dass er andere in der ordnungsgemässen Benützung der Strasse weder behindert noch gefährdet.

Schweizerisches Strassenverkehrsgesetz, Art. 26, Abs. 1

69%

FÜHRERPRÜFUNGEN
beim 1. Anlauf bestanden

486

FAHRSCHÜLER
seit Januar 2015

<1%

UNFALLRATE
seit Januar 2015

Nach oben