Ja, unbedingt! Wichtig ist es, dabei folgende Regeln zu beachten:
- Die ersten Lektionen sollten zuerst ausschliesslich mit dem Fahrlehrer gefahren werden. Dann können die Übungen mit Begleitpersonen repetiert werden.
- Bitte nicht vorgreifen und keine Überforderungen – die Fahrten sollten nicht hektisch ablaufen.
- Alles so umsetzen, wie es beim Fahrlehrer einstudiert wurde. Den Begleitpersonen zuerst erklären, wie z.B. die Blicksystematik ausgeführt werden muss. Methoden und Ausführungsvorgaben haben sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich verändert. Personen, welche vor Jahren die eigene Fahrausbildung abgeschlossen haben, mussten damals andere Anforderungen erfüllen. Das bedeutet selbstverständlich nicht, dass sie heute keine sicheren Automobilisten sind.
- Im Fahrunterricht werden viele Automatismen eingeübt. Automatismen bilden sich durch viele langsame Ausführungen bei Reduktion von störenden Einflüssen. Die Umschulung von falsch eingeübten Automatismen verlangt einen wesentlich grösseren Aufwand, als wenn die Abläufe von Anfang an richtig einstudiert werden.
- Gesetzliche Voraussetzungen: Lernfahrten der Kategorie B dürfen nur mit einer Begleitperson nach deren 23. Geburtstag unternommen werden, sofern diese seit mindestens drei Jahren den entsprechenden und unbefristeten Führerausweis besitzt. Die Handbremse muss vom Beifehrersitz aus wirksam betätigt werden können.