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Neue Gesetzgebung

Neue Gesetzgebung

Der Artikel 17, Absatz 3 in der VRV wurde geändert und ab 1.1.2016 in Kraft gesetzt. Er lautet jetzt:

Über längere Strecken ist das Rückwärtsfahren nur zulässig, wenn das Weiterfahren oder Wenden nicht möglich ist.

Das Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich hat informiert, dass das Manöver an Führerprüfungen weiterhin geprüft wird. Als Begründung wird angegeben, dass es auch in Zukunft Situationen im Strassenverkehr geben wird, bei denen ein Rückwärtsfahren unvermeidbar ist (z.B. Strassenengpass, Unfall usw.).

NEU:
Der Prüfungskandidat kann jetzt selber entscheiden, ob er beim Rückwärtsfahren die Strassenseite wechseln will oder nicht.